Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind für den Kunden verbindlich.

Die Lehrgangsgebühr wird am Tag der Veranstaltung vor Ort bar gezahlt.

Bei Firmenkunden auf Rechnungsbasis benötigen wir vorab eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung für die Teilnahmegebühren bzw. im Falle von Betriebshelferkursen und einer Mitgliedschaft der Firma bei einer Berufsgenossenschaft einen ausgefüllten "BG-Bogen im Original, kein Fax oder Kopie".

Bitte beachten Sie, dass die Übernahme von Teilnahmegebühren durch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft ggf. auf die Mindestanzahl der für Ihr Unternehmen vorgeschriebenen Betriebshelfer begrenzt sein kann. Eventuell nicht übernommene Teilnehmergebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Sollte die Beschreibung des Seminars oder der Veranstaltung bestimmte Voraussetzungen an den Teilnehmer stellen, so erklärt der Kunde durch die Anmeldung, dass er bzw. die von ihm angemeldeten Teilnehmer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die angemeldeten Teilnehmer sind verpflichtet, die auf Grund der Beschreibung des Seminars oder der Veranstaltung erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Übungen stattfinden, bitte denken Sie an entsprechendes Schuhwerk und Bekleidung.

Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an Herr Brandau andreas.brandau@drk-gotha.de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Gotha in gleicher Form bestätigt. Bei Stornierungen bereits bestätigter Anmeldungen bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 10,- erhoben. Bei Stornierungen ab den 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Lehrgangsgebühren fällig. Bei Stornierungen ab einem Tag vor der Veranstaltung wird die volle Gebühr fällig. Die volle Gebühr wird auch in jedem Falle des Nichterscheinens fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer zurücktritt oder nicht erscheint.

Selbstauskunft:

Die personenbezogenen Daten werden benötigt um im Falle einer nachträglich festgestellten Infektion von Teilnehmern des Kurses, informieren zu können. Eine elektronische Verarbeitung erfolgt grundsätzlich nicht; im Falle einer Infektion sind wir jedoch verpflichtet, diese an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. Die Selbstauskunft wird 4 Wochen oder 21 Tage nach Kursende vernichtet.
Verweigerer werden auf eigene Kosten nicht zum Kurs zugelassen.


Der Teilnehmer hat jedoch das Recht, einen Vertreter zu benennen, der an seiner Stelle das Seminar oder die Veranstaltung besucht. Die notwendigen Voraussetzungen an den Teilnehmer bleiben die Gleichen.

ACHTUNG!

Es dürfen ab den 14.06.2021 nur nachfolgende Personengruppen an einen Rotkreuzkurs teilnehmen.
Nachzulesen in der DGUV Handlungshilfe für Unternehmen vom 07.06.2021 "Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus Pandemie"

Negativ getestete:
Das negative Testergebnis eines Schnelltests von einer Teststation (kein Selbsttest) ist für insgesamt 24 Stunden gültig, dass bedeutet der Test darf nicht älter als 24 h sein.
Ausnahme bei Seminaren die auf ein Montag fallen, hier besitzt der Test vom Samstag seine Gültigkeit.

Beim Geimpften:
Muss die zweite Impfung mindestens 14 Tage in der Vergangenheit liegen.
Nachweis der Impfausweis/ Digitale Impfbestätigung mit Personalausweis zum Abklären der Stimmigkeit.

Genesene:
Zum Nachweis dient ein von ärztlichem Fachpersonal oder einem Labor dokumentiertes positives PCR-Testergebnis.
Das Ergebnis muss mindestens 28 Tage und darf nur maximal 6 Monate zurückliegen. Einige Gemeinden stellen auch einen offiziellen Erkrankungsnachweis aus.
Ein Schnelltest, oder ein Antikörpertest reichen hier nicht als Nachweis.

Bei Praktischen Übungen muss eine Maske nach § 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung getragen werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung : Andreas Brandau 03621-419623

Grundsätzliche Bestimmungen der DGUV in Bezug auf die Corona- Pandemie sowie der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards des BAMS die zu beachten sind.

1. Bei betrieblichen Ersthelfer- Aus-und Fortbildungen:
Die Zurverfügungstellung von Persönlicher Schutzausrüstung ist in jedem Fall Unternehmerpflicht nach
Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG). Im Rahmen von
Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen muss den Versicherten mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung und
weitere Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen.
"Wird diese dem Teilnehmer nicht durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt, werden die Mund-
Nasen-Bedeckungen und weitere Einmalhandschuhe dem
Teilnehmer durch den DRK Kreisverband Gotha e. V. alternativ zur Verfügung gestellt. Die zusätzliche
Kostenerstattung erfolgt über das entsendende Unternehmen.

2. Bei Teilnehmern zum Erlangen Führerschein:
Der Teilnehmer ist verpflichtet einen eigene Mund-Nasen-Bedeckung sowie zusätzliche
Einmalhandschuhe mitzuführen, alternativ kann diese dem Teilnehmer
Kostenpflichtig durch den DRK- Kreisverband Gotha e. V. gestellt werden.

3. Teilnehmen darf nur, wer keine akuten Erkältungsanzeichen und/oder ein Krankheitsgefühl sowie
ähnliche Symptome aufweist.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen wo durch das Gesundheitsamt Heimquarantäne oder
andere Isoliermaßnahmen angeordnet wurden.

4. Vom Seminar wird die Person auf eigene Kosten ausgeschlossen, welche sich nicht an die
Hygienerichtlinien des DRK-Kreisverband Gotha e. V. hält.


Programmänderungen aus aktuellem Anlass behält sich der DRK Kreisverband Gotha vor. Er ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, u.a. Erkrankung des Referenten, höherer Gewalt oder bei zu geringer Teilnehmerzahl gilt die zugesagte Leistung als nicht verfügbar. In diesem Fall kann die Veranstaltung abgesagt oder verlegt werden. Der Teilnehmer wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Haftung / Haftungsbegrenzung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Haftung des DRK Kreisverband Gotha beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunde anerkannt.